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AGB’s

1 Geltung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der creative taste GmbH (alias Mountain Peak – creative agency) und dem Auftraggeber.

2 Anerkennung AGBs

Mit Annahme der ersten Leistung erkennt der Kunde die ausschliessliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehenden Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Für alle Rechtsgeschäfte mit Mountain Peak – creative agency, sind die folgenden Bestimmungen somit massgebend, solange diese nicht explizit in einem auftrags- oder dienstleistungsspezifschen Vertrag anderweitig defniert wurden.

3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat folgende Mitwirkungspflichten:

  • bei der Zurverfügungstellung sämtlicher für das Projekt relevanten Daten (Text, Bild, Ton, Dokumente, etc.)
  • bei der Zurverfügungstellung des projektbezogenen Personals sowie der Mitwirkung in der Projektleitung
  • bezüglich des Zugangs zu Daten und Arbeitsplätzen;
  • bei der Durchführung ablaufrelevanter Zwischenprüfungen und beim Fällen von Zwischenentscheiden;
  • bei der Teilabnahme und Abnahme von Arbeitsresultaten;
  • bei der Einhaltung von gemeinsam vereinbarten Terminen.

Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass Verzögerungen und Mehraufwand durch nicht richtige Erfüllung von Mitwirkungspflichten zu seinen Lasten gehen.

4 Offerten

Angebote von Mountain Peak – creative agency, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Angaben erfolgen, gelten als grundsätzliche Bereitschaft zum Vertragsabschluss, nicht aber als verbindliche Offerte. Darin enthaltene Preisangaben haben unverbindlichen Richtpreischarakter.

5 Liefertermine

Fest vereinbarte Liefertermine gelten so lange, als der Auftraggeber seinerseits benötigte Unterlagen zur Verfügung stellt und vereinbarte Termine einhält. Überschreitung eines Liefertermins wegen Ursachen, für welche Mountain Peak – creative agency kein Verschulden trifft, berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Mountain Peak – creative agency für entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass sich Mehraufwände und Änderungen (Change Requests) auf die initial vereinbarten Termine auswirken können.
Nur schriftlich zugesicherte Liefertermine sind verbindlich. Sie verlängern sich angemessen unter schriftlicher

Anzeige durch die Mountain Peak – creative agency und den nachfolgenden Bedingungen:

  1. wenn der Leistungsbeschrieb nachträglich abgeändert wird.
  2. wenn der Mountain Peak – creative agency Angaben, die sie für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Kunde sie nachträglich abändert.
  3. wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen in Verzug ist, namentlich wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält.
  4. wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens der Mountain Peak – creative agency liegen. Solche Hindernisse sind beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen, behördliche Massnahmen und Naturereignisse.
6 Projektabnahme & Projektabbruch

Nimmt der Auftraggeber das Projekt nicht innert 30 Tagen nach bekannt gegebener Fertigstellung ab, so ist Mountain Peak – creative agency berechtigt, das Projekt komplett abzurechnen und die Daten auf Rechnung des Auftraggebers aufzubewahren.Falls ein bereits erteilter Auftrag während der Erstellung storniert oder gekündigt wird, ist Mountain Peak – creative agency berechtigt, sämtliche tatsächlich angefallenen Aufwände und allenfalls entgangene Leistungen, inklusive allfällige Kosten Dritter, abzurechnen. Im Falle von sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. technische Fehler/Probleme), die eine sinnvolle Weiterführung eines Auftrages oder einer Dienstleistung nicht ermöglichen, ist Mountain Peak – creative agency berechtigt, Teile, oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Es besteht kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn.

7 Arbeitskontrollen

Ausdrucke, Testaufschaltungen usw. sind vom Auftraggeber sorgfältig auf Korrektheit zu prüfen; ein Gut zum Druck oder Gut zum Bildschirm ist eine verbindliche Erklärung zur Korrektheit einer Arbeit. Mountain Peak – creative agency haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.

8 Mehraufwand

Eine Aufwandschätzung ist nicht verbindlich und dient lediglich der Kostenschätzung, daher kann der tatsächlich verrechnete Aufwand abweichen. Vom Auftraggeber verursachter Mehraufwand infolge Überarbeitung oder Abänderung von Vorlagen sowie nach Auftragsbeginn vorgenommene Änderungen, z.B. der Struktur einer Website, kann von Mountain Peak – creative agency zusätzlich verrechnet werden. Der Auftraggeber kann eine kostenpflichtige Zusatzbudge- tierung verlangen.
Textbearbeitungen und Optimierungen in normalem Rahmen sind von obigen Regeln ausgenommen, ausser wenn ausdrücklich die Anlieferung fertig redigierter Texte vereinbart wurde. Werden Bildmaterial und anderes nicht in der vereinbarten Qualität zur Verfügung gestellt, so kann Mountain Peak – creative agency den dadurch verursachten Mehraufwand abrechnen.

9 Haftung

Die Nutzung, der von Mountain Peak – creative agency erbrachten Dienstleistungen, erfolgt auf eigenes Risiko. Mountain Peak – creative agency übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe. Mountain Peak – creative agency haftet nicht für entgangene Gewinne und Folgeschäden.

10 Mängel

Begründete und von Mountain Peak – creative agency zu verantwortende Mängel müssen gemäss Offerte/Vertrag innert der geltenden Frist reklamiert werden. Mountain Peak – creative agency bietet dann kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Eine über den Wert von Ware oder Diensten hinausgehende Haftung für direkten und indirekten Schaden aus Mängeln (Schadenersatzansprüche) kann nicht geltend gemacht werden. Für Produkte und Dienstleistungen Dritter übernimmt Mountain Peak – creative agency keine Haftung und keine Garantie auf deren Funktion. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Open Source Produkten und Erweiterungen davon. Diese werden unverändert angeboten und eingesetzt, solange keine Änderung in der Offerte ausdrücklich erwähnt wird.

11 Support

Die Service und Supportarbeiten werden nach effektivem Aufwand zum Monatsende verrechnet. Die Verrechnung der einzelnen Dienstleistungen erfolgt pro angebrochene 15 Minuten. Zu den Dienstleistungen zählen auch alle Arbeiten rund um die effektive Leistungserbringung, wie Vorabklärungen, Statusbericht, Informationsbeschaffungen, Feedbacks, Triagierung (nicht abschliessende Aufzählung).

12 Zahlungskonditionen

Alle Preisangaben sind exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht explizit inkludiert. Der Mehrwertsteuerbetrag wird separat ausgewiesen.
Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt. Wechsel nehmen wir nicht zum Zweck der Zahlung entgegen. Folgende Konditionen gelten, solange nichts anderes vereinbart:

  1. Pauschalbudget: Mountain Peak – creative agency verrechnet, soweit nicht anderweitig vereinbart, 30% der Rechnungssumme bei Vertragsabschluss (Offertunterzeichnung), 30% in der Projektmitte gemäss Projektplan, 30% bei initial geplantem Onlinegang und 10% nach Projektabschluss.
  2. Budget nach Aufwand oder nach Detailposten: Mountain Peak – creative agency verrechnet, soweit nicht anderweitig vereinbart, 30% der Rechnungssumme bei Vertragsabschluss (Offertunterzeichnung) und anschliessend mit monatlicher Abrechnung.

Werden die von Mountain Peak – creative agency verrechneten Aufwände innerhalb der Zahlungsfrist weder beanstandet noch bezahlt, ist Mountain Peak – creative agency berechtigt, nach schriftlicher und eingeschriebener Mahnung die vereinbarte Leistung zurückzubehalten. Sämtliche Rechte bleiben bei Mountain Peak – creative agency bis zur vollständigen Bezahlung der Arbeiten durch den Auftraggeber.

13 Hosting bei Dritte

Mountain Peak – creative agency übernimmt keine Haftung für Mehraufwände oder Terminverschiebungen welche auf Grund eines externen Anbieters auftreten. Entstehende Kosten durch Mehraufwände oder Terminverschiebungen laufen ausserhalb des regulären Projektbudgets und gehen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers.Wenn der Auftraggeber Mountain Peak – creative agency mit dem Hosting betraut, gelten die AGBs der entsprechenden Partner.

14 Datenschutz und Werbung

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten bei Mountain Peak – creative agency gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Unter Berücksichtigung des Datenschutzes darf Mountain Peak – creative agency den Auftrag oder die Dienstleistung für Werbezwecke und PR-Aktivitäten verwenden. Der gewonnene Auftrag darf auch vor Fertigstellung der Lösung (Website, Applikation, Design, Konzept, etc.) gegenüber Dritten kommuniziert werden.

15 Einhaltung von Urheberrechten durch den Auftraggeber

Die Reproduktion aller an Mountain Peak – creative agency übergebenen Vorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der
Voraussetzung und Annahme, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktions- oder Urheberrechte besitzt. Für Verletzungen von Urheberrechten durch den Auftraggeber kann Mountain Peak – creative agency nicht haftbargemacht werden.

16 Urheberrechte bei Mountain Peak – creative agency

Generell zediert Mountain Peak – creative agency das Copyright für eine Website an den Auftraggeber. Das Urheberrecht für schöpferische Werke – Konzepte, Bilder, Animationen, Tondokumente, Datenbanken, Programme bleibt grundsätzlich beim Urheber. Mountain Peak – creative agency gewährt dem Auftraggeber die Rechte zur Nutzung im Rahmen eines bestimmten Projektes. Eine weitergehende Nutzung, z.B. in einer anderen Website, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch Mountain Peak – creative agency und ist im allgemeinen kostenpflichtig. Designvorschläge, Konzepte usw., welche ohne Verrechnung erstellt wurden (z.B. für Offerte, Präsentation usw.) dürfen ohne schriftliches Einverständnis von Mountain Peak – creative agency weder als Ganzes noch in Teilen weiterverwendet werden. Mit der Auftragsvergabe stimmt der Kunde zu, dass Mountain Peak – creative agency im Sourcecode und im Impressum namentlich und mit Kontaktdaten aufgeführt wird.

17 Gerichtsstand – Recht

Gerichtsstand ist Zürich. Grundsätzlich ist Schweizer Recht anwendbar.

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